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   AG Berlin-Mitte, 07.03.2013 - 106 C 3152/12   

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https://dejure.org/2013,7369
AG Berlin-Mitte, 07.03.2013 - 106 C 3152/12 (https://dejure.org/2013,7369)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 07.03.2013 - 106 C 3152/12 (https://dejure.org/2013,7369)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 07. März 2013 - 106 C 3152/12 (https://dejure.org/2013,7369)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW
  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Geschädigter hat keinen Anspruch auf Erstattung der Mietwagenkosten, wenn diese "vollkommen unwirtschaftlich"... | Anspruchsgrund

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.07.1985 - VI ZR 86/84

    Anmietung eines Unfallersatzwagens für eine längere Urlaubsreise

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 07.03.2013 - 106 C 3152/12
    der Prüfung der Erforderlichkeit ist der auf dem Grundsatz des 242 AGB zuruckgehende {i Fiechtsgedanke des $ 254 Ab,s.2 BGB an,zuwenden, wonach der Geichädigte im Rahmen des illm Zumutbaren unter dem Gesichtspunkt der Schadensnrinderungspflicüt gehalten ist, von nlehreren mÖglichen den wirtschaftlicheren Weg der Schadernsbeseiligung zuirvählen (st. v3l BGHZ 132, aa.O.; BGH, VersR'19EURi5,'1090) Die VerpftichtundOÄ Geschädigien,Rsp., den Schaden möglichst gering zu halten, bildet gleichsam eine rmmanenie Schranke tUr Oie HOfre der zur Schadensbeseitigung erforderliche,n Kosten (OLG München, NZV lgg2, 363, unter Bezrgnahme auf BGH , NJW 1985, 2639; 1985, 2637(263s); 1EURr82, 1s1B(1s19) ) Eiet 2t,450 Daher kann die Entschädigungsforder;ng insbesondere dann an S 254 Abs. 2 BGB scheiterrn, wenn der Geschädigte den angemiete'ten Wagen nur firn die Zurücklegung einer sehr geringern Tag;esstrecke benutzt und rhm nach den Umständen zuzulmuten urar, füi die Zurücktegurig diÄ*r Strecke auf ein öffentliches Verkehrsntittel (BGHZ, 212 (219f)) oder die Benu2ung eines Taxr aus'zuweichen (LG WiesbarJen, VersR 1983, 671;OLG Miinchen, l\ZV 1992, 362 (36ä); LG Geria, Urteil vom 8.12.2010, 1 S t161107, welches eine durchschrrrittliche l,ägliche Fahrstrecke von 30 krn als Grenze zugrunde legt.
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